Für Mitglieder der DJK Heisingen
Gebühren
Nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung/SEPA Lastschriftmandat werden die Halbjahresbeiträge (Mitgliedsbeitrag und Abteilungsbeitrag) am 15. Januar und 15. Juli von Ihrem Konto abgebucht sofern dies Arbeitstage sind. Ist dies nicht der Fall wird der Beitrag am darauf folgenden Arbeitstag eingezogen. Die einmalig zu entrichtende Aufnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 8,- € und wird mit dem ersten fälligen Beitrag eingezogen.
Treten sie während des laufenden Halbjahres ein, wird der Beitrag anteilig berechnet und wird am 01. des Folgemonats eingezogen. Die Kursgebühren werden in der ersten Woche (Montag) nach Kursbeginn ihrem Konto belastet. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.
Sie können den Beitrag bis zum 15.01. bzw. 15.07. des Jahres in bar in der Geschäftsstelle entrichten oder auf unser
Konto bei der Bank im Bistum IBAN DE23 3606 0295 0098 7200 14 BIC GENODED1BBE einzahlen.
Durch den erhöhten Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand wird hierbei eine Bearbeitungsgebühr von 3,- €/Buchung erhoben.
Aktuelle Mitglieds- und Abteilungsbeiträge
Beitragsart |
Bedingung |
Kosten |
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Aufnahmegebühr |
Neumitglied |
8,00 € /einmalig |
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Vereinsbeitrag |
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Erwachsenenbeitrag |
Erwachsene von dem Jahr an, das dem Jahr folgt, in dem sie 24 Jahre alt geworden sind |
6,00 €/Monat |
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Kinder- Jugendbeitrag |
Mitglieder von 0 Jahren bis zum Ende des Jahres, in dem sie 24 Jahre alt geworden sind. |
3,00 €/Monat |
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Familienbeitrag |
Der Familienbeitrag gilt für die Eltern und/oder alle Familienmitglieder, die bis zum 31.12. des Jahres 21 Jahre alt geworden sind. |
12,00 €/Monat |
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Abteilungsbeitrag permanente Sportangebote |
setzen eine Mitgliedschaft voraus bedingen einen Mitgliedsbeitrag und zusätzlich einen Abteilungsbeitrag |
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Badminton |
Erwachsene Kinder-Jugendliche |
10,00 €/Monat 9,00 €/Monat |
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Ballsport |
Erwachsene Kinder-Jugendliche |
6,00 €/Monat 5,00 €/Monat |
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Basketball |
Erwachsene Kinder-Jugendliche |
6,00 €/Monat 5,00 €/Monat |
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Leichtathletik |
Erwachsene Kinder-Jugendliche |
7,00 €/Monat 6,00 €/Monat |
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Sport für Kinder im Kindergartenalter |
Kinder-Jugendliche |
5,00 €/Monat |
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Turnen |
Kinder/Jugendliche |
6,00 €/Monat |
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Volleyball |
Erwachsene Kinder-Jugendliche |
6,00 €/Monat 5,00 €/Monat |
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Kursgebühren Kurse sind zeitlich begrenzt |
sind auch DJK Nichtmitgliedern zugänglich bedingen eine Kursgebühr (für Mitglieder ermäßigt) |
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Sonstige Gebühren |
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Gebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren |
unabhängig vom Alter |
3,00 € / Buchung |
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Mahngebühr |
pro Mahnung |
5,00 € |
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Bescheinigungen |
nicht automatisch erstellt |
10,00 € |
Kursgebühren zusätzlich für alle Angebote, die in Kursform angeboten werden. Die Höhe der Kursgebühren ist abhängig von der Anzahl der Kursstunden und der Art des Kurses.
Die Kursgebühren sind so kalkuliert, dass ausfallende Kurseinheiten, die im Voraus bekannt sind, nicht mit berechnet werden. In den Teilnahmegebühren ist berücksichtigt, dass durch widrige Umstände bis zu 2 Übungseinheiten ausfallen können. Es wird jedoch stets versucht, solche Einheiten nachzuholen.
Bei Absage des Kurses durch den Veranstalter werden die Kursgebühren erstattet. Die Kursgebühr wird nach Kursbeginn abgebucht. Wird eine Bezahlung in bar oder per Überweisung gewünscht erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 €.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Tod. Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich erklärt werden und ist nur zum Ende eines Halbjahrs möglich (also 30.06. oder 31.12.). Die Austrittserklärung muss spätestens 4 Wochen vorher (also 02.06. oder 03.12.) in der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein und wird dann zum jeweiligen Halbjahresende wirksam.
Eine Abmeldebestätigung wird Ihnen zugesandt. Die gleiche Regelung gilt, wenn Mitglieder eine Abteilungsmitgliedschaft bzw. Kursteilnahmen kündigen wollen.
Liegt keine fristgerechte Kündigung vor, halten Sie Ihr Recht auf die Teilnahme an den von Ihnen gewählten Kursen und Abteilungsmitgliedschaften aufrecht.
Kursteilnahme ohne Mitgliedschaft
Für alle Nichtmitglieder erlischt mit Ende des Kurses das Recht auf weitere Teilnahme sowie die Zahlungsverpflichtung, wenn kein neuer Kurs gebucht wird.
Sie müssen sich daher, falls gewünscht, rechtzeitig für den Folgekurs anmelden. Bei allen Vereinsaktivitäten zahlen Sie die Gebühr für Nichtmitglieder.
Kursleitung
Die DJK Heisingen behält sich einen Wechsel von Übungsleiter/innen aus organisatorischen Gründen vor.
Kursausfall
Die DJK Heisingen behält sich das Recht vor, ein angekündigtes Angebot bei Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl abzusetzen. In diesem Fall werden die Teilnehmer/innen benachrichtigt und die DJK Heisingen erstattet die bereits entrichteten Gebühren vollständig. Für das Zustandekommen eines Kurses sind frühzeitige Anmeldungen daher besonders wichtig.
Erstattung von Kursgebühren
Im Krankheitsfall können Sie bei Vorlage eines ärztlichen Attestes den Kurs vom Abgabedatum des Attestes an kündigen. Sie scheiden aus dem Kurs aus und müssen sich, wenn Sie wieder teilnehmen wollen, neu anmelden. Die noch verbleibende Kursgebühr bis zum Kursende wird Ihnen erstattet. Davon ausgenommen ist der Eintritt für das Bad im Augustinum.
Die Zahlungsverbindlichkeit erlischt nicht durch stillschweigendes Fernbleiben von den Übungsstunden.
Bescheinigungen
Für Bescheinigungen berechnen wir eine Gebühr von 10,00 €.